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Ignoranz führt zu Haftbefehl

Albertplatz - 13.10.2015

Am Samstag, dem 10.10.2015, kontrollierten
Bundespolizisten gegen 08:00 Uhr auf dem Hauptbahnhof Dresden einen
20-Jährigen. Wie sich herausstellte lag gegen den marokkanischen
Staatsangehörigen ein Untersuchungshaftbefehl wegen Diebstahls mit
Waffen, der gemeinschaftlich mit zwei gesondert verfolgten
Landsleuten durchgeführt wurde, durch das Amtsgericht Dresden vor.

Demnach habe der junge Mann am 04.06.2015, mit den beiden anderen
Tatverdächtigen, einen Obdachlosen am Albertplatz aus dessen Rucksack
Bargeld in Höhe von 64,- EUR und ein Mobiltelefon entwendet. Bei der
Tat wurde zudem ein Elektroschocker griffbereit mitgeführt.

Der Haftbefehl wurde zunächst, unter der Auflage an einem
gerichtlich bestimmten Ort Wohnung zu nehmen und einer polizeilichen
Meldeauflage, außer Vollzug gesetzt. Da der Verfolgte jedoch alle
angeordneten Maßnahmen ignorierte wurde der Haftbefehl wieder in
Vollzug gesetzt und nun vollstreckt.

Nach erfolgter Vorführung beim Amtsgericht Dresden wurde der
Haftbefehl bestätigt. Der Marokkaner sitzt nun bis zur
Hauptverhandlung in der Justizvollzugsanstalt Dresden ein.

Der 20-Jährige ist polizeilich kein Unbekannter. Neben Verstößen
gegen das Betäubungsmittelgesetz, erschlich er sich auch mehrfach
Beförderungsleistungen. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen wurde
bei dem jungen Mann zudem ein griffbereites Einhandmesser in der
Hosentasche aufgefunden. Da er kein berechtigtes Interesse zum Führen
vorbringen konnte, wurde das Messer eingezogen und ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verstoßes gegen das
Waffengesetz eingeleitet.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Dresden
Holger Uhlitzsch
Telefon: +49 (0)351 - 81502 -2020
E-Mail: bpoli.dresden.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
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